Wo Latte draufsteht, muss Milch drin sein
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat erfolgreich gegen einen Kaffeekonzern geklagt, der Latte macchiato ohne Vollmilch verkauft hat.
Die Hamburger Verbraucherschützer hatten das Unternehmen wegen der irreführenden Produktbezeichnung zunächst abgemahnt, und als der Konzern keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, schließlich Klage beim Landgericht Bremen eingereicht. Grund der Beanstandung: Anstelle von echter Milch enthält die Rezeptur nur noch deren Einzelteile sowie das Verdickungsmittel Gummi arabicum (E 414), um Sahne, Milchproteine, Milchmineralien, Zucker und Wasser zusammenzuhalten. „Das ist Mogelmilch! Wo Latte draufsteht, muss auch Milch drin sein. Das Produkt darf deshalb nicht als ,Latte macchiato’ verkauft werden“, meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Mitte Mai lenkte der Konzern ein und verpflichtete sich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, die Verpackung für das Produkt bis Ende Oktober dieses Jahres umzustellen. Zukünftig muss das Kaffeegetränk als „Typ Latte macchiato classico“ bezeichnet werden. Der Zusatz des Wortes „Typ“ signalisiert, dass keine echte Milch enthalten ist und das Getränk nur wie Latte macchiato schmeckt. „Mehr gibt das europäische Kennzeichnungsrecht leider nicht her“, so Valet. Der Verbraucherschützer hätte sich gewünscht, dass das Wort „Latte“ gänzlich von der Verpackung verschwindet.
Verbraucher sollten auf Lebensmittelverpackungen prinzipiell überprüfen, ob Schlüsselwörter wie „Typ“, „Geschmack“ oder „nach Art von“ verwendet werden. Diese zeigen Imitate und Ersatzprodukte an.