Fleischersatz darf "fleischige" Namen tragen
Pflanzliche Produkte dürfen Burger, Wurst oder Steak heißen. Das hat der EU-Gerichtshof aktuell entschieden. Voraussetzung ist eine klare Deklarierung der Inhaltsstoffe.
Mit dieser Entscheidung steht fest, dass EU-Mitgliedsstaaten keine pauschalen Verbote für diese Bezeichnungen verhängen dürfen, solange keine spezifischen gesetzlichen Bezeichnungen für pflanzliche Produkte festgelegt sind. Vorausgegangen war dem Urteil ein Erlass Frankreichs, der die Nutzung "fleischiger" Namen für pflanzliche Produkte untersagte.
Laut Gericht existieren im EU-Recht bereits ausreichend Regelungen zur Verbraucherinformation, ein allgemeines Verbot sei daher nicht gerechtfertigt. Veggie-Burger oder vegane Leberwurst dürfen demnach verkauft werden, wenn die Produktinformation klar und transparent die Inhaltsstoffe kommuniziert.